Die Buchhaltung steht im Zentrum jedes Unternehmens.
Hier laufen alle wichtigen Daten zusammen:
Auf den Daten der Buchhaltung basiert auch die Kostenrechnung (Feststellung von Fixkosten, Herstellungskosten usw.), welche wiederum die Entscheidungsgrundlage der Produktionsplanung und Preiskalkulation liefert.
Die meisten Arbeitsvorgänge in der Buchhaltung werden heute mittels EDV durchgeführt; umfangreiche EDV-Kenntnisse bzw. Kenntnisse der Buchhaltungsprogramme sind daher grundlegend für diesen Beruf.
Der Aufgabenbereich der Buchhaltung (Buchhalter/Innen) umfasst die laufende chronologische Aufzeichnung (Verbuchung) der Geschäftsvorgänge, die Abrechnung verschiedener Konten sowie die Erstellung der Bilanzen eines Unternehmens.
Firmen mit über € 400.000,-- Umsatz oder auf Grund der Rechtsform auch mit weniger Umsatz (GmbH, GmbH & Co KG, AG) sind zur doppelten Buchhaltung verpflichtet.
Natürlich können Sie sich auch freiwillig zur doppelten Buchhaltung (Basis der Bilanzierung) verpflichten.
Bei der doppelten Buchhaltung wird eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung (G&V) erstellt. Ihr jährlicher Gewinn wird somit durch die Veränderung des Vermögens (Bilanz) als auch durch die Differenz von Umsatz zu Aufwand (G&V) ermittelt.
Es wird daher sowohl Ihre Rechnung, als auch die dazu gehörige Zahlung als jeweils eigener Beleg verbucht. Es finden Abgrenzungen zum Jahresende statt.
Ergebnisrelevant ist was wirtschaftlich in das Jahr gehört - unabhängig vom Datum der Zahlung.
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